Ursula Gebert
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Lexikon - Neupreisentschädigung

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Neupreisentschädigung


Ist diese Leistung vereinbart, wird bei Totalschaden oder -verlust der Neupreis (bzw. Neuwert) erstattet.

Voraussetzung:
Es handelt sich um ein Fahrzeug im Erstbesitz.
Zudem darf das Fahrzeug bestimmte Altersgrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen sind je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich.

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