Abwasserschaden
Mitversichert sind in der allgemeinen Haftpflichtversicherung Schäden durch häusliche Abwässer.
Beispielsweise leistet der Versicherer, wenn durch in das Abwasser gegossene Chemikalien ein Umweltschaden entsteht.
Kein Versicherungsschutz besteht für nicht häusliche Abwässer.
In jedem Fall sind auch gewerbliche und industrielle Abwässer ausgeschlossen. Für diesen Fall sollte eine Umwelthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.