Ursula Gebert
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Lexikon - Pflichtversicherungen

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Pflichtversicherungen

Pflichtversicherungen sind Versicherungen, die auf Basis eines Gesetzes oder einer Satzung abgeschlossen werden müssen, zB:

  • muss jeder Kraftfahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung für sein Kfz abschliessen
  • jeder Mensch muss in einer Krankenversicherung und Pflegeversicherung sein
  • und bestimmte Berufe, wie Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Apotheker können sich der Mitgliedschaft in berufsständischen Versorgungseinrichtungen nicht entziehen.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet alle Halter eines Fahrzeuges anzunehmen. Das ist durch die gesetzliche Versicherungspflicht begründet.

Jedoch können Versicherer unter gewissen Voraussetzungen diese Regelung umgehen. So können Versicherungsunternehmen die Annahme eines Antrages für eine Haftpflichtversicherung verweigern, wenn der Antragsteller schon ein mal bei der Versicherungsgesellschaft versichert war und auf Grund von Beitragsschulden oder arglistiger Täuschung gekündigt wurde.

Ein weiterer Verweigerungsgrund sind falsche Angaben auf dem Antrag. Dies gelten als Verletzung Anzeigepflicht. Ebenso eine Annahme verweigern, dürfen Versicherer, wenn sie in einem bestimmten Bundesland nicht vertreten sind oder eine spezielle Wagnisklasse (LKW oder Mietfahrzeuge) nicht versichern.

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