Mietsachschäden an Reitutensilien
Viele Reitsportfreunde teilen sich ein Pferd. Bei diesen Reitbeteiligungen werden oft auch Reitutensilien wie zum Beispiel der Sattel, der Helm oder die Gerte geteilt.
Auch dabei können Schäden entstehen. Im Rahmen von Tierhalterhaftpflichtversicherungen können die sogenannten Mietsachschäden an Reitutensilien abgesichert werden.