Ursula Gebert
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Lexikon - Ablehnungsfrist

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Ablehnungsfrist

Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit Anträge für Versicherungen anzunehmen oder abzulehnen. Dazu hat der Versicherer im Normalfall vier Wochen Zeit. Diese sogenannte Ablehnungsfrist ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt.

Wird der Antrag in diesem Zeitraum nicht abgelehnt oder dem Antragsteller ein Alternativangebot gemacht, so gilt der Antrag als angenommen.

Ausnahmen gibt es im Bereich der Kfz-Versicherung. Hier beschränkt sich die Ablehnungsfrist auf 14 Tage. Bedingung dafür ist, dass es sich bei der KFZ-Haftpflichtversicherung lediglich um eine Pflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme handelt. Bei allen Tarifen, die mit mehr Leistungen, als die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, ausgestattet sind, gilt die Ablehnungsfrist von vier Wochen.

Pflichtversicherungen KFZ-Haftpflichtversicherung

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