Ursula Gebert
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Lexikon - Mitversicherung

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Mitversicherung

Um bei großen Projekten das Risiko für die Versicherungsgesellschaften gering zu halten, können sich mehrere Versicherungsunternehmen an einem Versicherungsvertrag mit einer Beteiligungsquote oder Versicherungssumme beteiligen. Entsprechend dem jeweiligen Anteil erhält jedes Unternehmen eine Prämie und haftet anteilig an der Gesamtversicherungssumme.

Unter Mitversicherung versteht man, wenn mehrere Versicherungsgesellschaften sich bei größeren Projekten an einem Versicherungsvertrag mit beteiligen. So wird das hohe Risiko einer Versicherungsgesellschaft vermieden und die beteiligten Unternehmen erhalten anteilmäßig die Prämie und haften im gleichen Anteil an der Versicherungssumme.

Abgesicherter Zeitraum des Bauherrenrisikos
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für Geschäftsführer und Vorständen Wartezeit
Automatisch mitversicherte Kinder
Bauherrenrisiko
Mitversicherung für jedes leibliche Kind, auch Adoptivkind, minderjährig
Mitversicherung von Kindern
Rechtsschutz für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben Wartezeit
Reitbeteiligung
Rückdatierung
Schlüsselschäden für zentrale Schließanlagen (keine Eigenschäden)
Schutz bei HIV-Infektion bei beruflicher Tätigkeit und bei übrigen Erkrankungen des zentralen Nervensystems
Vermietung von Einliegerwohnungen

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