Ursula Gebert
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Lexikon - Garagen außerhalb

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Garagen außerhalb

Die Wohngebäudeversicherung versichert Garagen mit, die sich außerhalb des versicherten Gebäudes befinden.

  • Als Garage zählt jedes Gebäude, das zur Abstellung von Fahrzeugen dient bzw. vorgesehen ist.
  • Zu beachten ist, dass eine Doppelgarage wie zwei Einzelgaragen behandelt wird.
  • Einige Versicherer begrenzen die Anzahl der kostenfrei mitversicherten Garagen.

Solarthermieanlagen entsprechend der versicherten Gefahren

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