Bergungskosten von Bäumen
Erstattet werden die Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung der durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter und abgeknickter Bäume, die auf versicherte Sachen gefallen sind.
siehe:Haus-und Grundstücksversicherung
Bergungskosten von Bäumen ohne Beschädigung versicherter Sachen