Ursula Gebert
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Lexikon - Bergungskosten von Bäumen ohne Beschädigung versicherter Sachen

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Bergungskosten von Bäumen ohne Beschädigung versicherter Sachen

Erstattet werden die Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung der durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter und abgeknickter Bäume, ohne Beschädigung versicherter Sachen.

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