Anrechnungszeiten
Zeiten, in denen der Versicherungsnehmer keine Beiträge zur Gesetzlichen Rente zahlt, die aber dennoch bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden, nennt man Anrechnungszeiten.
Dazu gehören:
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsausfalltage
- Lehrzeit
- Schul-, Fach-, Hochschulausbildung
- Schwangerschaft und Mutterschutz-Fristen
- Rentenbezug
- Ausgleichszahlungen, Schlechtwettergeld u.ä.
zum Weiterlesen:
Rente
Versorgungsausgleich