Ursula Gebert
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Lexikon - Versorgungsausgleich

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Versorgungsausgleich

Wird eine Ehe geschieden, wirkt sich das auch auf die Rente aus.
Es wird davon ausgegangen, dass Versorgungsansprüche, die während der Ehezeit erarbeitet worden, Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen der Ehepartner sind.
Die Dauer der Ehe und die Höhe des Rentenanteils, der während der Ehezeit angespart oder über Anrechnungszeiten erworben wurde, ist für das Familiengericht wichtig, um festzustellen, welche Anteile gutzuschreiben sind.

siehe:
Rente

allgemeine Wartezeit

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