Vereinshaftpflichtversicherung
Auch gegen einen rechtsfähigen Verein (im amtlichen Register eingetragen) können Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden.
Deshalb ist eine Vereins-Haftpflichtversicherung notwendig.
Mitglieder des Vereins und auch die Vorstände sind versichert, wenn sie für den Verein tätig werden.
Wichtig: Ehrenamtliche Tätigkeiten sind nicht über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert.
Anhand der bestehenden Vereinshaftpflichtversicherung sollte geprüft werden, ob der Verein für Veranstaltungen eine gesonderte Haftpflicht abschließen muss.
Ehrenamt