Ursula Gebert
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Lexikon - Vereinshaftpflichtversicherung

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Vereinshaftpflichtversicherung

Auch gegen einen rechtsfähigen Verein (im amtlichen Register eingetragen) können Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Deshalb ist eine Vereins-Haftpflichtversicherung notwendig. Mitglieder des Vereins und auch die Vorstände sind versichert, wenn sie für den Verein tätig werden.

Wichtig: Ehrenamtliche Tätigkeiten sind nicht über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert.

Anhand der bestehenden Vereinshaftpflichtversicherung sollte geprüft werden, ob der Verein für Veranstaltungen eine gesonderte Haftpflicht abschließen muss.

Ehrenamt

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