Bei dem Todesfall-Bonus handelt es sich um eine besondere Form der Überschussbeteiligung.
Wird in einem Vertrag über eine (Risiko-) Lebensversicherung ein Todesfallbonus vereinbart, entstehen Zuschüsse, die zur Bildung einer zusätzlichen Todesfallsumme verwendet werden.
Über die gesamte Versicherungsdauer kann die Höhe des Todesfallbonus nicht garantiert werden.