Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegepflichtversicherung sind alle freiwillig und versicherungspflichtigen Mitglieder der GKV.
Wer sich privat Krankenversichern läßt, ist aufgrund des Pflegeversicherungsgesetzes verpflichtet, auch die Pflegepflichtversicherung bei dem privaten
Krankenversicherungsunternehmen abzuschließen.