Ursula Gebert
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Lexikon - Pensionsfonds

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Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine Möglichkeit für die Betriebliche Altersversorgung, ist rechtlich eigenständig und garantiert eine lebenslange attraktive Rente für den Arbeitnehmer. Dieser hat einen Rechtsanspruch gegen den Pensionsfonds und kann durch eine höhere Aktienquote eine lukrative Rendite erreichen. Daraus bekommt der Arbeitnehmer im Leistungsfall immer seine lebenslange Rente und kann sich einen Teilbetrag von bis zu 20 % der Ablaufleistung auszahlen lassen. Zusätzlich kann ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden. Die Vorteile eines Pensionsfonds sind:

  • der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wird erfüllt, d.h. was eingezahlt wird, bekommt man auf jeden Fall ausgezahlt
  • geringer Verwaltungsaufwand
  • Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
  • Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge (bei Entgeltumwandlungen bis zum Jahr 2008), somit reduzieren sich die Lohnnebenkosten
  • Keine Verpflichtung bei Ausscheiden des Mitarbeiters (Ansprüche zur Pensionskasse können problemlos mitgegeben werden)
  • keine Insolvenzsicherungskosten
  • und Bilanzneutralität

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