Ursula Gebert
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Lexikon - Jahresarbeitsentgeltgrenze

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Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wenn höherverdienende Arbeitnehmer mit ihrem regelmäßigen Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen, sind sie in der Krankenkasse nicht versicherungspflichtig. Die Versicherungspflichtgrenze ist nur für die Krankenversicherung von Bedeutung und beträgt 75% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, so sind auch die noch höher verdienenden Beschäftigten versicherungspflichtig.
Zum 1. Januar eines Jahres wird die Jahresarbeitsentgeldgrenze entsprechend der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.

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