Erstattet werden Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen durch Blitz.
In der Hausratversicherung sind die Schäden durch direkten Blitzschlag in die versicherte Sache gedeckt. Zumeist ist es jedoch der Fall, dass der Blitz über die
Strom-, Telefon- oder Antennenleitung einschlägt und angeschlossene elektische Geräte, Maschinen usw. beschädigt oder zerstört werden. Es kommt zu einem
Überspannungsschaden durch Blitz.
Dieses Risiko ist bei einigen Hausrattarifen beitragsfrei mitversichert bzw. kann gegen Mehrbeitrag versichert werden.