Übernahme Mehrkosten freie Krankenhauswahl
Die Gesetzliche Krankenkasse sieht die Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus vor.
Geht der Versicherte in ein anderes Krankenhaus seiner Wahl, beispielsweise eine Uni-Klinik, muss er die Mehrkosten (höhere Pflegesätze und zusätzliche Transportkosten) selbst zahlen.
Mit einer
privaten Krankenzusatzversicherung mit dieser vertraglichen Vereinbarung werden die Mehrkosten erstattet.