Änderungsrisiko
Änderung des versicherten Risikos durch Änderung von Risikofaktoren infolge z.B. wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer Veränderungen (z.B. Vergrößerung der Einbruchdiebstahlkriminalität; Erhöhung von Reparaturkosten; Erhöhung von Gerichtsgebühren).
Bei einem Änderungsrisiko kann durch nicht hervorsehbare Risiken die Kalkulationsbasis eines Versicherungsnehmers stark unterminiert werden.