Ursula Gebert
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Lexikon - häusliche Krankenpflege

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häusliche Krankenpflege


Die häusliche oder ambulante Krankenpflege wird ärztlich verordnet.
Sie beinhaltet:

  • Behandlungspflege (Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel)
  • Grundpflege (Körperpflege, Bewegung oder Hilfe bei der Ernährung)
  • hauswirtschaftliche Versorgung (Kochen, Wohnung aufräumen oder Einkaufen)


Krankenkassen und Ärzte stimmen ab, welche Leistungen in welchem Umfang genehmigungsfähig sind.

Die häusliche Krankenpflege kann auch in Schulen, Kindergärten oder betreuten Wohnformen stattfinden.

stationärer Arzt

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