elektronische Lesegeräte
Grundlage jeder Leistung in der Privaten Krankenversicherung ist der Versicherungsvertrag.
Ob die Anschaffungskosten für elektronische Lesegeräte (Bildschirmlesegeräte) übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif ab.
Unter Umständen muss man die Kosten für ein Standardgerät selbst tragen.
siehe:
Blindenhund
Blindenstock