ambulanter Arzt
Im Gegensatz zur stationären Behandlung, muss der Patient nicht über Nacht im Krankenhaus verbleiben.
Ist im Tarif eine ambulante Behandlung versichert, gilt die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Grundlage für die Kostenerstattung.
Erbrachte Leistungen werden im Rahmen der GOÄ dem Patienten in Rechnung gestellt.
Für neue Behandlungsmethoden, die noch nicht in der GOÄ erfasst sind, können abweichende Regelungen zutreffen.
In einigen PKV-Tarifen können für berechnete Arztleistungen Steigerungsfaktoren über den Höchstsatz der GOÄ (3,5-fach) hinaus anerkannt werden.
Eine solche Überschreitung muss der Arzt mit dem Patienten vorher abstimmen und sie ausführlich begründen.
siehe:
stationärer Arzt
Ambulante BehandlungSatz mit dem nach Gebührenordnung der Ärzte erstattet wirdstationärer Arzt