Ursula Gebert
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Lexikon - Wiederauflebensrente

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Wiederauflebensrente

Heiratet ein Empfänger von Witwen-/Witwerrente erneut, fällt diese Rente weg.
Sie kann wieder aufleben, wenn die neue Ehe aufgelöstoder für nichtig erklärt wird.

Nach einer weiteren Ehe erlöscht der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente aus erster Ehe vollständig.

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