Ursula Gebert
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Lexikon - Versicherungsberater

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Versicherungsberater

Versicherungsberater sind freiberuflich tätig, und beraten ihre Auftraggeber in allen Versicherungsfragen, vor allem vor Vertragsabschluss, neutral und unabhängig. Die Vermittlung von Versicherungsverträgen ist ihnen grundsätzlich untersagt, ein Honorar für ihre Beratertätigkeit dürfen sie nur von ihrem Auftraggeber erhalten.
Als Versicherungsberater darf man nur auftreten, wenn eine Befugnis der jeweils zuständigen Justitzbehörde vorliegt, ihre Tätigkeit unterliegt dem Rechtsberatungsgesetz.

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