Ursula Gebert
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Lexikon - Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten

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Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten

Organisiert wird nach dem Verlust von Reisezahlungsmitteln der Kontakt mit der Hausbank bzw. es wird ein vertraglich vereinbarter Betrag zur Verfügung gestellt, der nach dem Ende der Reise zurückzuzahlen ist.

Auch bei Verlust von Reisedokumenten wird entsprechende Hilfe geleistet. So können bspw. beim Versicherer hinterlegte Kopien von Reisedokumenten (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) für die Ersatzausstellung schnell genutzt werden. Erstattet werden auch die Gebühren für die Ersatzausstellung.

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