Verdienstausfall (Fahrerschutzversicherung)
Der Fahrer eines PKW ist normalerweise nicht im Rahmen der Kraftfahrtversicherung gegen Schäden an der eigenen Person abgesichert, die er bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall erleidet. Lediglich die Mitfahrer genießen Schutz.
Eine Fahrerschutz-Versicherung kann jedoch zusätzlich zu einer bestehenden Kraftfahrtversicherung abgeschlossen werden. Diese schützt auch den berechtigten Fahrer eines PKW vor selbstverschuldeten Personenschäden. Eingeschlossen ist der Verdienstausfall bis zu einem monatlichen bzw. maximalen Höchstbetrag, wenn die versicherte Person aufgrund des Unfalls in ihrem Beruf ausfällt.