Todesfallleistung bei Strahlenschäden
Versicherungsschutz besteht im Todesfall der versicherten Person infolge von Strahlenschäden oftmals nur unter bestimmten Bedingungen:
- bei Strahlenschäden durch Kernenergie, wenn die versicherte Person diesem Risiko berufsmäßig ausgesetzt ist
- bei Strahlenschäden, die durch eine Behandlung (Bestrahlung) für Heilzwecke durch einen Arzt erfolgt sind
Einige Versicherer schließen auch eine Leistung bei Tod infolge von anderweitigen Strahlenschäden nicht aus.