Sturmschäden sind meist in der Gebäudeversicherung und Hausratversicherung mitversichert. Die Versicherungen zahlen ab der Windstärke 8 für enstandene Schäden am Hausrat sowie am Gebäude.
Bei Kraftfahrzeugen kommen ebenfalls ab Windstärke 8 die Teil- und Vollkaskoversicherung für direkt am Fahrzeug verursachte Schäden auf. Schäden, die durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste angerichtet werden, ersetzt sie ebenfalls.