Ist dieser Leistungspunkt vereinbart, erhöht der Versicherer i.d.R. die versicherte Sofortleistung, wenn es während Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu schweren Verletzungen kommt.
Der Versicherungsschutz beginnt zumeist mit dem Erwerb des Eigenheims oder mit dem Beginn der Bauarbeiten. Unbedingt zu beachten sind Meldefristen, innerhalb deren der Schaden dem Versicherer mitgeteilt werden muss.
Z.Bsp. kann sich die versicherte Sofortleistung bei Schwerverletzungen wie folgt erhöhen:
- 50.000€ im 1. Jahr ab Erwerb/Baubeginn,
- 45.000€ im 2. Jahr ab Erwerb/Baubeginn,
- 40.000€ im 3. Jahr ab Erwerb/Baubeginn,
- 35.000€ im 4. Jahr ab Erwerb/Baubeginn,
- 30.000€ im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn,
- 25.000€ im 6. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.