Ursula Gebert
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Lexikon - Schäden durch Strandung, Leckage, Kollision oder Untergang der Fähre

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Schäden durch Strandung, Leckage, Kollision oder Untergang der Fähre

Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht.

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