Ursula Gebert
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Lexikon - Schwerer Unfall

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Schwerer Unfall


Ein schwerer Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem die betroffene Person einen Schaden erleidet. Damit die Kriterien für einen schweren Unfall erfüllt sind, müssen je nach Definition folgende Beeinträchtigungen vorliegen:

  • dauerhafter Verlust oder dauerhafte Beeinträchtigung mindestens eines Armes oder Beines oberhalb des Hand- bzw. Fußgelenks oder
  • schwere Kopfverletzung mit (irreversibler) Hirnschädigung und dauerhaften neurologischen Ausfällen oder
  • tiefe Bewusstlosigkeit ohne Reaktion auf äußere Reize oder wenn die Person über einen genau definierten Zeitraum hinweg (z.B. 28 Tage) ununterbrochener stationärer oder intensivmedizinischer Behandlung bedurfte.

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