Ursula Gebert
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Lexikon - Schadenfreiheitsrabatt

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Schadenfreiheitsrabatt

Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) bezog sich anfänglich auf die Kfz-Versicherung.
Einen SF-Rabatt geben mittlerweile auch viele Krankenvoll- und Zusatzversicherungen sowie andere Versicherungssparten.

Entsprechend den schadenfreien Jahren eines Versicherungsvertrages werden dem Kunden im Voraus wirksame Beitragsermäßigungen gewährt.

  • In der KFZ-Versicherung werden die schadenfreien Jahre getrennt in Fahrzeughaftpflicht- und Vollkaskoversicherung geregelt. In der Teilkasko gibt es keinen SF-Rabatt.
  • In der privaten Krankenversicherung erhält der Kunde für nicht in Anspruch genommene Leistungen vom Versicherer einen jährlich steigenden Rabatt (beispielsweise jährlich 5 Prozentpunkte bis maximal 50 Prozent des eigentlichen Beitrages).
  • Ein SF-Rabatt kann z.B. auch in der Wohngebäude-, Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung bei schadenfreier und lückenloser Vorversicherung in den letzten 5 Jahre gewährt werden.

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