Ursula Gebert
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Lexikon - Risikoausgleich

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Risikoausgleich

Der Risikoausgleich, auch Risikostrukturausgleich (RSA), soll gleiche Wettbewerbschancen für Krankenkassen herstellen. Kassen mit teureren Versicherten, etwa älteren Menschen, erhalten Zuschüsse, die mit eher jungen und gut verdienenden Kunden müssen Geld einzahlen.

Mit Einführung des Gesundheitsfonds (1. Januar 2009) zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz. Zur Versorgung ihrer Versicherten erhält eine Krankenkasse für jeden von ihnen aus dem Gesundheitsfonds eine Grundpauschale sowie Zu- und Abschläge zum Ausgleich des nach Alter, Geschlecht und Krankheit unterschiedlichen Versorgungsbedarfs. Die zwischen den Krankenkassen unterschiedlich verteilte Krankheitsbelastung ihrer Versicherten wird ausgeglichen. Krankenkassen mit einer hohen Zahl überdurchschnittlich kranker Versicherter sollen damit künftig keine Nachteile im Wettbewerb mehr haben.

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