Regressansprüche von Versicherungsträgern
Im Versicherungsschutz enthalten sind Regressansprüche von Versicherungsträgern.
Eine Person fügt einer anderen Person einen Schaden zu. Der Geschädigte muss z.B. im Krankenhaus behandelt werden. In diesem Fall hat die Krankenkasse das Recht,
den Schädiger in Regress zu nehmen und den Ersatz der finanziellen Leistung zu fordern.
siehe:Haftpflichtversicherung
Regressansprüche von Versicherungsträgern von mitversicherten Personen