Rechtsschutz bei Erschließung und Anliegerabgaben
Versicherungsschutz besteht, wenn es um einmalige Erschließungs- und
Anliegerabgaben, Planfeststellungsverfahren, Enteignungsverfahren
sowie im Baugesetzbuch geregelte Verfahren geht.
Der Rechtsschutz beinhaltet Leistungen in
außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten für sie als Eigentümer selbstgenutzter Immobilien.
Beispielsweise Auseinandersetzungen mit der Stadtverwaltung von ungerechtfertigten Forderungen für Erschließungsabgaben bei der Sanierung von Straßen sind im Rechtsschutz enthalten.