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Lexikon - Pflegezusatzversicherung (staatlich gefördert)

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Pflegezusatzversicherung (staatlich gefördert)

Seit dem 1. Januar 2013 besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, eine staatlich geförderte ergänzende private Pflege-Zusatzversicherung (GEPV) abzuschließen.
In der Police kann ein Pflegemonats- oder Pflegetagegeld vereinbart werden, das im Pflegefall zusätzlich zur gesetzlichen Leistung zur Verfügung steht.

Um die staatliche Förderung i.H.v. 60 Euro/Jahr zu erhalten, müssen derzeit mindestens zehn Euro pro Monat vom Versicherten in den Vertrag eingezahlt werden (Stand 2013). Die Förderung muss der Versicherte nicht beantragen - das wird vom jeweiligen Versicherungsunternehmen übernommen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller deutscher Staatsbürger, volljährig und Mitglied in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung ist.

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