Pflegegutachten MDK
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellt das sogenannte Pflegegutachten und leitet es der Pflegekasse des Versicherten weiter. Der MDK prüft, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, ob ein Härtefall - also außergewöhnlich hoher Pflegebedarf - vorliegt und in welche Pflegestufe der Betroffene eingestuft wird. Zudem weist das Gutachten den Umfang der Pflegetätigkeit aus.