Ordentliche Gerichtsbarkeit
In der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch Justitzgerichtsbarkeit) sind alle Gerichte gemeint, den man Strafsachen und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuweisen kann.
- Die Gerichte der Ordentlichen Gerichtsbarkeit teilen sich in die - streitigen (Zivilprozess)
- und die Gerichte der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in die - nichtstreitigen
Die Gerichte sind wie folgt aufgebaut:
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Oberlandesgericht
- Landgericht
- Amtsgericht
BGHZivilprozess