Ursula Gebert
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Lexikon - Montageversicherung

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Montageversicherung

Bereits seit 1925 gibt es die Montageversicherung als eigenständige Versicherungsform – damit gehört sie zu den ältesten technischen Versicherungen. Versichert werden Lieferungen und Leistungen für die Errichtung eines Montageobjektes.

Eine Montageversicherung ist üblicherweise für einen bestimmten Montagevorgang konzipiert; demzufolge kann die Dauer des Versicherungsvertrages auch über mehrere Jahre ( z.B. beim Brücken-, oder Hausbau) andauern.

Versichert sind:
  • Montage und Demontage,
  • Demontage zum Verkauf einer Anlage,
  • Remontage inklusive Probeläufen der Anlage

  • Bedienungs- oder Montagefehler
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Konstruktionsmängel, Guss-, Material- oder Werkstattfehler
  • höhere Gewalt
  • Verlust oder Diebstahl von Material

Eine Montageversicherung kann durch weitere Teilversicherungen auf die Bedürfnisse der Montageleistung angepasst werden. Die wesentlichen Versicherungsmodule:

  • Ausrüstungssversicherung für Gerüste, Werkzeuge, Hebebühnen, Hilfsmaschinen, Baubuden, Wohnbaracken, Container, Fahrzeuge aller Art (wie Autokräne oder Schwimmfahrzeuge),
  • schwimmende Sachen aller Art (beispielsweise Pontons),
  • Eigentum des Montagepersonals außerhalb Deutschlands,
  • fremde Sachen, die zur Montage nötig sind,
  • zusätzliche Aufräumungs- und Bergungskosten, wenn die Versicherungssumme von 2% nicht ausreicht

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