Merkzeichen
Im Falle von Schwerstbehinderung erhält die betroffene Person einen sogenannten Schwerbehindertenausweis.
Darauf sind der festgestellten Grad der Behinderung, sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen erfasst:
Zeichen
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Bedeutung
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G
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Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
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B
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Ständige Begleitperson ist notwendig - auch Berechtigung zum Mitnehmen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
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aG
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Außergewöhnliche Gehbehinderung
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H
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Hilflose Person
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VB
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Versorgungsanspruch nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes
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RF
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Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren / Sozialtarif bei der Telekom
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EB
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Minderung der Erwerbsunfähigkeit um wenigstens 50 Prozent
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Bl
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Blindheit
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Gl
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Gehörlosigkeit
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1.Kl.
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Berechtigung für die Nutzung der Ersten Klasse bei Zugfahrten - mit Fahrkarte für die Zweite Klasse
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siehe:Schwerbehindertenausweis
BehinderungsgradSchwerbehindertenausweis