Ursula Gebert
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Lexikon - Kinderzulage

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Kinderzulage

Die Kinderzulage ist durch die Riester-Rente festgelegt. Für jedes Kind, das auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, erhält man eine Förderrentenzulage von jährlich 46,00 Euro ab dem Jahr 2002. Diese Zulage steigt bis zum Jahr 2008 schrittweise auf 185,00 Euro pro Jahr.

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