Ursula Gebert
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Lexikon - Kautionsversicherung

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Kautionsversicherung

Bei einer Kautionsversicherung übernimmt der Versicherer die Bürgschaft für eine ordnungsgemäße Erfüllung von Kauf-, Werks- oder Zuliefererverträgen für gestundete Steuern und Zinsen.

Das Bürgschaftsvolumen wird nicht auf die Kreditlinie bei der Hausbank angerechnet.
Kautionsversicherungen werden überwiegend im Bauhaupt- und Nebengewerbe sowie im Maschinen- und Anlagenbau abgeschlossen.
Einige Versicherer bieten auch Reisepreisabsicherungen für Reiseveranstalter an.

Daneben gibt es:

  • Ausführungsbürgschaften
  • Gewährleistungsbürgschaften
  • Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Vorauszahlungs- und Anzahlungsbürgschaften
  • Zollbürgschaften
  • Auslandsbürgschaften

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen bereits zwei Jahre besteht. Für einen Abschluss ist auch eine positive Bonitätsprüfung nötig.

Bürgschaftsversicherung
Transportversicherung

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