Ursula Gebert
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Lexikon - Hotelkosten

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Hotelkosten

Hotelkosten zählen zu den versicherbaren Folgekosten nach einem Schadensereignis in den Sparten Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung.


Ist die versicherte Wohnung nach einem Schadensfall vorübergehend unbewohnbar, so erstattet die Versicherung die Unterbringung des Versicherungsnehmers in einem Hotel oder ähnliche Unterbringung (ohne Nebenkosten).


In der Regel wird die Leistung für einen begrenzten Zeitraum (z.B. 365 Tage) erbracht und ist zudem auf einen bestimmten Höchstbetrag sowohl insgesamt als auch pro Tag begrenzt.

Hotelunterbringung

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