Ursula Gebert
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Lexikon - Fahrzeugversicherung

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Fahrzeugversicherung

Bei der Kraftfahrzeugversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung. Jedes Fahrzeug wird dank des Typklassensystems seinem tatsächlichen Wert in Deckung gegeben; eine Versicherungssumme wird nicht bestimmt; eine Unterversicherung ist somit ausgeschlossen.

Es wird zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung unterschieden. Eine Teilkaskoversicherung (auch: Fahrzeugteilversicherung) deckt Schäden aus folgenden Gefahren ab:

  • Brand und Explosion
  • Entwendung (Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Unterschlagung)
  • Elementarschäden (unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Wildschaden
  • Glasbruch
  • Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Einige Versicherer bieten auch Versicherungsschutz bei Schäden durch Marderbisse.

Die Vollkaskoversicherung (auch: Fahrzeugvollversicherung) bietet zusätzlich Versicherungsschutz bei Schäden durch:

  • Unfall
  • Reifenschäden
  • Vandalismus

Fahrzeugvollversicherung
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Zeitwertversicherung

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