Unter Fahrlässigkeit versteht man die grobe Fahrlässigkeit, wenn die erforderliche Sorgfaltspflicht im besonderen Maße nicht beachtet wurde, und die einfache Fahrlässigkeit. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, werden in den Sachversicherungen nicht versichert, wobei schwer zu unterscheiden ist zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit.