Der Tag der Erstzulassung eines PKW oder Motorrades ist der Tag an dem das Fahrzeug das erste Mal am Straßenverkehr teilnehmen durfte. Oft deckt sich dieser Tag mit dem Tag, an dem das Fahrzeug bei Straßenverkehrsamt angemeldet wurde.
Der Tag der Erstzulassung ist insbesondere für die Prämienberechnung der Kfz-/Motorradversicherung relevant. So ist der Tag der Erstzulassung zum Beispiel zur Berechnung des aktuellen Wertes und für Tarife mit zeitlich begrenzter Neuwertentschädigung wichtig. Jedoch muss der Tag der Erstzulassung nicht gleichbedeutend mit dem Baujahr sein. Da Neufahrzeuge oftmals längere Zeit beim Händler stehen. Den Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges findet man in der Zulassungsbescheinigung.
Bei PKW, die vor 25 bis 30 Jahren zugelassen worden sind, kann zudem eine Besonderheit eintreten. Diese Fahrzeuge werden im Rahmen der Kfz-Versicherung dann als Oldtimer eingestuft und bekommen vom Straßenverkehrsamt ein sogenanntes H-Kennzeichen.
KFZ - Haftpflichtversicherung
Zulassungs- und Überführungskosten im Rahmen der Neuwertentschädigung (Kfz-Kaskoversicherung)