Ursula Gebert
Versicherungen und Immobilien
Kontakt
Maklerin für Versicherungen und Immobilien
Bahnhofstr. 12
86399 Bobingen
mehr...

Kundenlogin

Lexikon - Erlebensfallversicherung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Erlebensfallversicherung

Eine Erlebensfallversicherung vereinbart das Erreichen eines bestimmten Alters oder eines betimmten Datums oder eines bestimmten Ereignises durch die versicherte Person. Tritt der vereinbarte Fall ein, wird die Erlebensfall-Leistung ausgezahlt.

Schwere Krankheit

© Versicherungsbote.de