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Lexikon - Einbruchmeldeanlage

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Einbruchmeldeanlage

Alarmanlagen sind elektronisch betriebene Einrichtungen, die der Erkennung und Meldung von Einbrüchen dienen.

Ziel ist es, durch Abschreckung Einbrüche zu verhindern, im Notfall Sicherheitsdienste zu benachrichtigen, den Handlungsspielraum von Dieben zu verringern und vor allem anwesende Personen sowie die unmittelbare Umgebung zu alarmieren.

Folgende Varianten bei Einbruchmeldeanlagen sind möglich:

  • Externalarm (ohne Fernalarm): Im "scharfen" Zustand werden im Alarmfall akustische (z.B. Sirenen) und optische (z.B. Rundumleuchte) Signalgeber angesteuert. Diese sollten für Einbrecher schwer erreichbar sein.
  • Externalarm mit Fernalarm: Der Fernalarm alamiert eine ständig besetzte Stelle, in der Regel ein Wach- und Sicherheitsunternehmen, über den Einbruch.

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