Ursula Gebert
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Lexikon - Einbruchdiebstahl inklusive anschließenden Vandalismus

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Einbruchdiebstahl inklusive anschließenden Vandalismus

Hausratversicherer erstatten Schäden am Hausrat, die durch Einbruch und Vandalismus entstehen.

Wird in verschlossene Räume eingebrochen, werden die gestohlenen Sachen durch die Hausratversicherung ersetzt. Ist der Hausrat nicht verschlossen bzw. ausreichend gesichert, spricht man von einem "einfachen Diebstahl", der in der Regel nicht versichert ist.

Wird bei dem Einbruch die Wohnung verwüstet und die Wohnungseinrichtung zerstört, spricht man von Vandalismus. Diese Schäden sind ebenfalls durch die Hausratversicherung abgedeckt.

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