Ursula Gebert
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Lexikon - Eigenbehalt

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Eigenbehalt

Eigenbehalt, auch Selbsbehalt, bedeutet:

  1. Wenn ein Schaden auftritt erhält der Versicherungsnehmer eine Entschädigungsleistung des Versicherers. Diese ist durch die Versicherungssumme und die Höhe des Schadens begrenzt. Zudem wird sie durch den im Vertrag vereinbarten Eigenbehalt des Versicherungsnehmers gekürzt. Das ist der Anteil des Versicherungsnehmers am eingetretenen Schaden in Euro oder Prozent.
  2. Der Eigenbehalt ist zum anderen ein Teil des Risikos, den der Erstversicherer nicht rückversichert sondern selbst behält.

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